Das Verfassungsgericht erklärt die gemeindliche Wertzuwachssteuer für verfassungswidrig

Oct 27, 2021 | Actualidad, deutsch, Notas Informativas, Noticias

Gestern verkündete das Verfassungsgericht in einer informativen Note eine der wichtigsten Nachrichten der letzten Jahre über die Verfassungswidrigkeit von Steuervorschriften.

In diesem Zusammenhang hat der oberste Verfassungsausleger berichtet, dass er in einem kürzlich ergangenen Urteil (das in den nächsten Tagen veröffentlicht wird) die Methode zur Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage der Steuer auf die Wertsteigerung städtischer Grundstücke (gemeinhin bekannt als gemeindliche Wertzuwachssteuer) für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, da nach dieser Methode davon ausgegangen wurde, dass während des Zeitraums des Besitzes von Grundstücken immer eine Wertsteigerung stattgefunden hat, unabhängig von der Existenz und der tatsächlichen Höhe einer solchen Steigerung.

Ein solches Urteil würde einen endgültigen Schritt des Verfassungsgerichts in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit der Methode zur Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage darstellen, das offenbar die Geduld mit dem Gesetzgeber und der “erforderlichen” Änderung der Steuervorschriften verloren hat, dies gilt umso mehr angesichts der beiden vorangegangenen Mahnungen, die anlässlich der Urteile von 2017 (in denen die Forderung der Steuer für den Fall, dass kein Wertzuwachs anfällt, als rechtswidrig angesehen wurde) und 2019 (in denen entschieden wurde, dass keine Steuer anfällt, wenn zwar Wertzuwachssteuer auf die Übertragung der Immobilie anfällt, diese aber geringer ist als die daraus resultierende Steuerschuld) ausgesprochen wurden.

Sollte das Urteil des Verfassungsgerichts bestätigt werden, würde dies die Gemeinden daran hindern, die Steuer auf die Übertragung von Immobilien zu erheben, bis die Vorschriften geändert und an den verfassungsrechtlichen Rahmen angepasst sind, was in naher Zukunft geschehen könnte, da das Finanzministerium unmittelbar nach Bekanntwerden der Nachricht eine Erklärung abgab, in der es mitteilte, dass es die Änderung der Vorschriften für die besagte Steuer in Kürze abschliessen wird.

Wir werden die Veröffentlichung des Urteils abwarten müssen, um seine Tragweite und seine Folgen (u.a. seine Anwendbarkeit auf Steuersituationen, die vor dem Urteil eingetreten sind) genau analysieren zu können, aber alles in allem verspricht dies ein wichtiges Kapitel in einem Streitfall zu werden, bei dem es deutliche Anzeichen für einen Abschluss gibt, über den wir Sie auf dem Laufenden halten werden.

Für weitere Erläuterungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.